Ein Gründungszuschuss ist eine Geldleistung, die jeder Arbeitslose beantragen kann, wenn er sich selbständig machen möchte. Dafür muss er aber noch im Arbeitslosengeldbezug sein und auch noch mindestens drei Monate sein. Die Geschäftsidee, die der Gründer dann hat, muss er dem Arbeitsamt genau vorstellen. Am besten, er hat ein schriftliches Konzept ausgearbeitet, das er dann vorlegen kann.
Artikel in: Finanzen
Home » Archiv » FinanzenDen Kreditkarten Vergleich machen
19. August 2010 # 11:13 # Finanzen # Keine KommentareWenn man noch vor einigen Jahren einen Kreditkarten Vergleich durchgeführt hat, musste man feststellen, dass die meisten Kreditkarten nur für den Arbeiter mit hohem Lohn oder für Selbstständige geeignet ist, da viele Kosten über die Laufzeit der Kreditkarte anfallen. Ein Kreditkarten Vergleich heutzutage sieht so aus, dass man sich zuerst anschauen sollte, welchen Status man hat.
Private Altersvorsorge! Aber welche?
17. August 2010 # 10:50 # Finanzen # Keine KommentareDie Rürup Rente ist für Menschen gedacht, die in erster Linie selbständig sind und hohe Beträge von der Steuer absetzen können. Die Rendite ist sehr gut. Der Nachteil ist, dass die Rürup Rente nicht vererbbar ist und damit der Ehepartner im Alter ohne Rente des Mannes oder der Frau dasteht. Als Ehepaar können pro Jahr bis zu 40000 Euro …
Elektrogeräte mit einem Kredit finanzieren
20. Mai 2010 # 11:20 # Finanzen # Keine KommentareJede volljährige Person, die über ein eigenes Einkommen verfügt, hat die Möglichkeit einen Kredit sofort zu bekommen. Jedoch hängt die Kreditvergabe von bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Höhe des Einkommens und Schufaabfrage ab. Die Kriterien für eine Kreditvergabe variieren von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Was bei einem Kreditinstitut zur Abweisung führen kann, kann bei einem anderen Kreditinstitut genügend sein. Bei Ratenkrediten …
Kontogebühren durch einen Girokonto Vergleich einsparen
18. Mai 2010 # 14:01 # Finanzen # Keine KommentareIn der Regel hat jeder die Möglichkeit ein Girokonto zu eröffnen. Voraussetzung: der Antragsteller muss volljährig und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig sein. Darüber hinaus muss er ein Ausweisdokument vorweisen sowie über einen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands verfügen. Des Weiteren erfolgt durch Schufa-Abfrage die Prüfung der Bonität. Negative Schufa-Einträge können zur Ablehnung einer Girokontoeröffnung führen.
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